Wirksamkeit der 4. punktuellen Flächennutzungsplanänderung
des Gemeindeverwaltungsverbands „Denzlingen-Vörstetten-Reute“
für den Teilbereich „Gewerbeentwicklung westlich Unterreute“
im Ortsteil Unterreute der Gemeinde Reute
Anbei die öffentliche Bekanntmachung 4. FNP „Gewerbeentwicklung westlich Unterreute”:
Öffentliche Bekanntmachung 4. FNP-Änderung „Gewerbeentwicklung westlich Unterreute”
1_Deckblatt 4. FNPÄ westlich Unterreute
2_Flächensteckbrief 4. FNPÄ westlich Unterreute
3_Begründung 4. FNPÄ westlich Unterreute
4_Umweltbericht 4. FNPÄ westlich Unterreute
Öffentliche Bekanntmachung 2. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 des Gemeindeverwaltungsverbandes Denzlingen, Vörstetten und Reute
„Langacker II“
Das Landratsamt Emmendingen hat die durch die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Denzlingen, Vörstetten und Reute am 24.05.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossene 2. Änderung des Flächennutzungsplans „Langacker II“ (Gemeinde Vörstetten) mit Entscheidung vom 07.09.2023 aufgrund von § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.
Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ergibt sich aus dem folgendem Kartenausschnitt:
Maßgebend ist der Plan der Endfassung der 2. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 24.05.2023.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 „Langacker II“ (Gemeinde Vörstetten) wirksam.
Die 2. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 des Gemeindeverwaltungsverbandes Denzlingen, Vörstetten und Reute kann in den Rathäusern aller drei Mitgliedsgemeinden während der Öffnungszeiten eingesehen werden:
- Rathaus der Gemeinde Denzlingen, Bauamt, Hauptstraße 110, 79211 Denzlingen; Dienstzeiten: Montag bis Freitag, vormittags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstagnachmittag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr;
- Rathaus der Gemeinde Reute, Hinter den Eichen 2, 79276 Reute; Dienstzeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag jeweils vormittags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Freitag von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr, Dienstagnachmittag von 16:00 Uhr bis 18:30 Uhr.
- Rathaus der Gemeinde Vörstetten, Freiburger Straße 2, 79279 Vörstetten; Dienstzeiten: Montag bis Freitag, vormittags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstagnachmittag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Jedermann kann die Flächennutzungsplanänderung, die Begründung und die Zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Weiterhin kann die Flächennutzungsplanänderung im Internet auf der Homepage der
- Gemeinde Denzlingen unter https://denzlingen.de/eip/pages/flaechennutzungsplan.php
(à Planen, Bauen und Verkehr à Bauleitplanung und Gemeindeentwicklung à Flächennutzungsplan
- Gemeinde Vörstetten unter https://www.voerstetten.de/eip/pages/flaechennutzungsplan.php
(à Wirtschaft und Bauen à Flächennutzungsplan)
- Gemeinde Reute unter https://www.reute.de/bauen-wohnen/baugebiete/flaechennutzungsplan
(à Bauen und Wohnen à Baugebiete à Flächennutzungsplan)
eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass folgende Verletzungen gem. § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 Baugesetzbuch (BauGB) nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Langacker II“ unter Darlegung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich bei einer der drei Mitgliedsgemeinden Denzlingen, Vörstetten oder Reute geltend gemacht worden sind:
- dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder
- ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs
Ist die 2. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Langacker II“ unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO zu Stande gekommen, so gilt sie gemäß § 4 Abs. 5 GemO i.V.m. § 4 Abs. 4 GemO ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Zudem gilt dies nicht, wenn die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber einer der drei Mitgliedsgemeinden Denzlingen, Vörstetten oder Reute schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist bei einer der drei Mitgliedsgemeinden Denzlingen, Vörstetten oder Reute darzulegen. Ist die Verletzung geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 „Langacker II“ jedermann diese Verletzung geltend machen.
Denzlingen, Vörstetten, Reute, den 28.09.2023
gez.
Markus Hollemann
Verbandsvorsitzender
1_Änderung FNP_Langacker II Ausfertigung Deckblatt.pdf
2_Flächensteckbrief_2._FNPÄ_Vörstetten.pdf
3_Begründung_Langacker II_FNP.pdf