Härtebereich und Qualität Ihres Trinkwassers

Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:

  • Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 °dH)
  • Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14 °dH)
  • Härtebereich hart: mehr als 2, 5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 °dH)

Neue Trinkwasserverordnung - Hinweise des Gesundheitsamtes

Am 01. Januar 2003 ist die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gerbauch -Trinkwasserverordnung (TrinkwV - 2001) vom 21.05.2001 in Kraft getreten.

Auch für die Betreiber von Kleinanlagen (bisher Eigenwasserversorgungsanlagen) und Betriebswasseranlagen (z.B. Regenwassernutzungsanlagen) ergeben sich Veränderungen, welche beachtet werden müssen.

Insbesondere weist das Gesundheitsamt auf die für Wasserversorgungsanlagen geänderten Untersuchungsanforderungen und die neu eingeführte Meldepflicht für Betriebswasseranlagen hin.

Ein Merkblatt und ein Anzeigenformular ist beim Gesundheitsamt, Fon: 07641 451-524 erhältlich.
Für telefonische Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes unter der Rufnummer (Herr Wolf 07641 451-524) gerne zur Verfügung.