Zuschüsse Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen

Zuschüsse Tagespflege

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 09. März 2023 einen Zuschuss an Tagesmütter beschlossen, die in Reute wohnhafte Kinder betreuen. Dieser Zuschuss wird ab dem 01. April 2023 mit 1,50 € pro Betreuungsstunde gewährt. Der Zuschuss wird an die Tagesmutter selbst ausbezahlt.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen die Gemeindeverwaltung, Frau Hauser unter der Telefonnummer 07641-9171-11 oder per Mail an s.hauser@reute.de

Des Weiteren können die Eltern beim zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Bezuschussungder Betreuungskosten für die Kindertagespflege stellen. Voraussetzungen für die Übernahme von Kosten für eine Tagesmutter / für Kindertagespflege wäre:

  • Alleinerziehende Mütter/Väter, die sich in Erstausbildung (z.B. Studium), Umschulung befinden oder berufstätig sind.
  • Beide Eltern befinden sich in der Erstausbildung oder sind erwerbstätig, um den Lebensunterhalt der Familie zu sichern.
  • Kind(er) in der Regel nicht älter als drei Jahre (Ausnahmen sind möglich).
  • Betreuung ist auf länger angelegt und der Betreuungsbedarf beträgt mindestens sechs Stunden pro Woche.
  • In bestimmten Fällen werden auch die Kosten für eine Ferienbetreuung und die Randzeitenbetreuung in Ergänzung zu Krippe, Kindergarten und Schule bei einer Tagesmutter übernommen.
  • Die Tagesmutter/der Tagesvater ist vom Jugendamt für geeignet befunden worden.
  • Die Tagesmutter/der Tagesvater wurde durch das Jugendamt vermittelt bzw. vom Jugendamt anerkannt.

Information und Antragstellung

Der Antrag kann formlos beim Landratsamt Emmendingen, Jugendamt, Bahnhofstraße 2-4, 79312 Emmendingen gestellt werden. Diese Zuschüsse werden einkommensunabhängig pro Monat gewährt. Die Höhe richtet sich nach den täglichen Betreuungsstunden.

Kontaktliste für Ansprechpersonen LRA EM

Auskünfte über freie Tagesmütter im Landkreis Emmendingen erhalten Sie beim Tagesmütterverein Denzlingen

Ansprechperson und Kontaktdaten sind wie folgt:

Frau Katharina Zitzelsberger
Telefon 0173 - 58 50 793
E-Mail: tagespflege@tagesmuetterverein-denzlingen.de

Informationsblatt Kindertagespflege

Zuschüsse Kindertageseinrichtungen

Es besteht ebenso die Möglichkeit die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen vom Landratsamt Emmendingen erstattet zu bekommen.
Die Teilnahmebeiträge oder Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme der in § 90 Abs. 1 SGB VIII genannten Angebote werden nur auf Antrag ganz oder teilweise erlassen oder übernommen. Ein Erlass oder eine Übernahme kommt wegen des in § 90 Abs. 2 bzw. Abs. 3 SGB VIII vorgesehenen Antragserfordernisses frühestens ab dem Ersten des Antragsmonats in Betracht.

Dem Antrag müssen alle Nachweise über Einnahmen und Ausgaben in Kopien beigefügt werden. Es besteht eine Einkommensgrenze, welche aber nicht pauschal genannt werden kann, da es auf die tatsächlichen Einkommens- und Familienverhältnisse ankommt.

Nähere Auskünfte kann Ihnen das Landratsamt Emmendingen, Kreisjugendamt erteilen oder Anträge und Informationen finden Sie auf der Homepage des Jugendamtes.

Antrag_Kostenübernahme_Kindertagesbetreuung.pdf